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   BGH, 07.08.1991 - 2 StR 255/91   

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https://dejure.org/1991,8188
BGH, 07.08.1991 - 2 StR 255/91 (https://dejure.org/1991,8188)
BGH, Entscheidung vom 07.08.1991 - 2 StR 255/91 (https://dejure.org/1991,8188)
BGH, Entscheidung vom 07. August 1991 - 2 StR 255/91 (https://dejure.org/1991,8188)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Totschlags - Revisionsgrund der vorschriftswidrigen Gerichtsbesetzung - Anordnung der Hauptverhandlung vor einer anderen Strafkammer - Verwertung einer nicht in die Hauptverhandlung eingeführten polizeilichen Aussage des Angeklagten - Verjährung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.07.1954 - 3 StR 869/53
    Auszug aus BGH, 07.08.1991 - 2 StR 255/91
    Dagegen kann Anstiftung zur Körperverletzung und fahrlässige Körperverletzung nur verfolgt werden, wenn innerhalb der Fristen des § 77 Abs. 1 bis 4 StGB ein Strafantrag gestellt wurde oder wenn die Strafverfolgungsbehörde, ohne an eine Frist gebunden zu sein (BGHSt 6, 282; 19, 377), das besondere öffentliche Interesse an der Verfolgung bejaht.
  • BGH, 12.03.1968 - 5 StR 115/68

    Beschränkung der Strafverfolgung auf einzelne von mehreren Gesetzesverletzungen;

    Auszug aus BGH, 07.08.1991 - 2 StR 255/91
    Durch die erwähnten Prozeßhandlungen wurde die Verjährung jeweils auch hinsichtlich der Delikte unterbrochen, die mit den in den Beschlüssen und im Haftbefehl genannten Taten konkurrieren, ohne selbst erwähnt worden zu sein und unabhängig davon, ob ein erforderlicher Strafantrag gestellt war (RGSt 33, 426, 427; BGHSt 22, 105, 106; BGH VRS 35, 13; Stree a.a.O. § 78 Rdn. 8).
  • BGH, 03.07.1964 - 2 StR 208/64
    Auszug aus BGH, 07.08.1991 - 2 StR 255/91
    Dagegen kann Anstiftung zur Körperverletzung und fahrlässige Körperverletzung nur verfolgt werden, wenn innerhalb der Fristen des § 77 Abs. 1 bis 4 StGB ein Strafantrag gestellt wurde oder wenn die Strafverfolgungsbehörde, ohne an eine Frist gebunden zu sein (BGHSt 6, 282; 19, 377), das besondere öffentliche Interesse an der Verfolgung bejaht.
  • RG, 08.10.1900 - 2645/00

    Unterbrechen bei dem begrifflichen Zusammentreffen eines Offieialdeliktes mit

    Auszug aus BGH, 07.08.1991 - 2 StR 255/91
    Durch die erwähnten Prozeßhandlungen wurde die Verjährung jeweils auch hinsichtlich der Delikte unterbrochen, die mit den in den Beschlüssen und im Haftbefehl genannten Taten konkurrieren, ohne selbst erwähnt worden zu sein und unabhängig davon, ob ein erforderlicher Strafantrag gestellt war (RGSt 33, 426, 427; BGHSt 22, 105, 106; BGH VRS 35, 13; Stree a.a.O. § 78 Rdn. 8).
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